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Neue Golfregeln und überarbeiteter Amateurstatus: Was ändert sich für Golfer?

Weltweit spielt man Golf nach den ‚Offiziellen Golfregeln‘ des R&A (Royal & Ancient Golf Club of St. Andrews) und alle vier Jahre werden die Regeln in Zusammenarbeit mit der USGA (United States Golf Association) überarbeitet, um den aktuellen Entwicklungen im internationalen Golfsport gerecht zu werden. Für 2012 wird es nur wenige Änderungen geben. Kein Spieler muss neu anfangen, die Regeln zu lernen, obwohl man sie genau so schnell verlernt wie so manches Verkehrsschild beim Autofahren!

Für Tunier-Verspätungen gilt die Fünf-Minuten-Regel

Ist ein Spieler bisher verspätet zu seinem ersten Abschlag gekommen, so machte es keinen Unterschied, ob er sich um dreißig Sekunden oder um zehn Minuten verspätet hatte, er wurde dafür disqualifiziert. Aufgrund der schon bisher geltenden Anmerkung zu Regel 6-3 hatte die Spielleitung aber die Möglichkeit, die so genannte ‚Fünf-Minuten-Regel‘ in Kraft zu setzen und dadurch die Strafe für die Spieler zu reduzieren, die innerhalb von fünf Minuten spielbereit an ihrem ersten Abschlag eintrafen. Statt mit der Disqualifikation, wurde die Verspätung dann mit Lochverlust bzw. zwei Strafschlägen am ersten Loch geahndet.

Diese Möglichkeit zur Abmilderung der Strafe für zu spätes Abschlagen hat sich international immer größerer Beliebtheit erfreut und wird daher ab 2012 zum festen Bestandteil der Regel. Die Fünf-Minuten-Regel muss nicht mehr durch die jeweilige Spielleitung in Kraft gesetzt werden, sondern sie gilt automatisch für alle Wettspiele. Erst bei einer Verspätung, die über die ‚Fünf-Minuten-Frist‘ hinausgeht, ist die Disqualifikation des Spielers unausweichlich.

Harken im Bunker jetzt auch vor dem Schlag  erlaubt

Nicht selten ist es vorgekommen, dass sich ein Spieler Strafschläge zugezogen hat, weil er Unebenheiten in einem Bunker eingeebnet hat, obwohl der Ball des Spielers noch an einer anderen Stelle im selben Bunker lag. Der Spieler erhielt somit eine Strafe für die Platzpflege, ohne dass er sich regelmäßig durch seine Handlung einen Vorteil verschafft hätte. Um dies zu ändern ist es ab 2012 nach Regel 13-4 zugelassen, dass ein Spieler Sand oder Erde in einem Hindernis zu jeder Zeit vor oder nach dem Schlag einebnet. Vorausgesetzt wird dabei jedoch, dass die Handlung nur zu Platzpflegezwecken ausgeführt wird und nicht etwa, um die Lage des Balls, den Raum des beabsichtigten Stands oder Schwungs oder die Spiellinie zu verbessern.

Für die Praxis heißt das zum Beispiel, dass ein Spieler nach einem Bunkerschlag auf der einen Seite des Bunkers die dabei entstandenen Unebenheiten einebnen darf, bevor er den nächsten Schlag auf der anderen Seite des Bunkers ausführt. Eine Zeitersparnis kann sich so auch für größere Bunker ergeben, bei denen die Spieler zukünftig schon auf dem Weg zu ihrem Ball die dabei entstandenen Spuren direkt hinter sich einebnen dürfen. Dies darf allerdings nicht in der Spiellinie oder der unmittelbaren Nähe der Balllage passieren. Das wäre ‚Verbesserung der Spiellinie‘ bzw. ‚Verbesserung der Lage oder des Orts der Lage des Balls‘ und der Spieler würde sich damit zwei Strafschläge bzw. Lochverlust zuziehen.

Bewegen des Balls nach dem Ansprechen

Wenn sich ein Ball nach dem Ansprechen bewegt, so zieht sich der Spieler einen Strafschlag zu und der Ball muss zurückgelegt werden. Grundlage hierfür ist Regel 18-2 (Ball in Ruhe bewegt durch Spieler). Ab 2012 gibt es dabei eine Ausnahmeregelung für den Fall, dass es bekannt oder so gut wie sicher ist, dass die Bewegung des Balls nicht durch den Spieler verursacht worden war. Wenn sich ein Ball nach dem Ansprechen (zum Beispiel auf dem Fairway) bewegt, ohne dass dies auf äußere Umstände zurückgeführt werden kann, so zieht sich der Spieler weiterhin einen Strafschlag hierfür zu. Bewegt sich aber zum Beispiel bei starkem Wind ein auf dem Grün angesprochener Ball durch einen Windstoß, so ist das für den Spieler straflos und der Ball muss gespielt werden, wie er liegt.

Dazu wurde auch die Definition ‚Ansprechen des Balls‘ geändert: Bisher hatte ein Spieler seinen Ball erst dann ‚angesprochen‘, wenn er die Standposition eingenommen und den Schläger aufgesetzt hatte. Im Hindernis reichte bereits das Beziehen der Standposition dafür, dass der Ball als ‚angesprochen‘ galt. Ab 2012 gilt ein Ball immer dann als ‚angesprochen‘, wenn der Spieler den Schläger direkt vor oder hinter seinem Ball aufgesetzt hat, egal, ob er dazu bereits seine Standposition eingenommen hat oder nicht.

Da das Aufsetzen des Schlägers in Bunkern und in Wasserhindernissen nicht erlaubt ist, laufen Spieler dort also nicht mehr Gefahr, eine Strafe für den sich eventuell bewegenden Ball zu riskieren. Besonders in hochklassigen Wettspielen können so bei extremen Wetterbedingungen und/oder schnellen Grüns Strafschläge für Situationen vermieden werden, die sich außerhalb der Einflussnahme des Spielers befinden.

Eine für die Spielleitung und die Entscheidung von Regelfällen vorgenommene Änderung, betrifft Regel 1-2 ‚Beeinflussung des Balls‘. Hier wird verdeutlicht, dass Regel 1-2 nur in den Fällen Anwendung findet, in denen die Handlung des Spielers nicht bereits in einer anderen Regel beschrieben wird. Tritt ein Spieler zum Beispiel das Gras vor oder hinter seinem Ball nieder (versehentlich oder absichtlich) so hat er damit die Lage bzw. den Ort der Lage seines Balls verbessert. Genau genommen ist das zwar ‚Beeinflussung des Balls‘, detaillierter wird dieser Fall jedoch in Regel 13-2 beschrieben. Dort geht es um die verbotenen Handlungen eines Spielers mit seinem eigenen Ball und in diesem Fall hätte der Spieler sich damit Lochverlust bzw. zwei Strafschläge bereits nach Regel 13-2 zugezogen.

Tritt jedoch ein vermeintlich ‚hilfreicher Mitspieler‘ das Gras rund um den Ball eines anderen Spielers, also z.B. eines Mitbewerbers platt, um diesem den nächsten Schlag zu erleichtern, so kann Regel 13-2 nicht angewendet werden. Betroffen ist schließlich nicht der eigene, sondern ein fremder Ball. Hier greift Regel 1-2 ‚Beeinflussung des Balls‘, nach der auch die Lage und die Bewegung der Bälle anderer Spieler nicht beeinflusst werden dürfen. Der ‚hilfreiche Mitspieler‘ hätte sich damit ebenfalls zwei Strafschläge bzw. Lochverlust eingehandelt.

Ball sehen, Ball suchen

Regel 12-1 ist neu formuliert worden, um dem Spieler besser zu verdeutlichen, was bei der Ballsuche in unterschiedlichen Situationen beachtet werden muss:

a. Suchen nach einem von Sand bedeckten Ball

b. Suchen im Hindernis nach einem von losen hinderlichen Naturstoffen bedeckten Ball

c. Suchen im Wasserhindernis nach einem Ball im Wasser

d. Suchen im Hemmnis oder ungewöhnlich beschaffenem Boden nach einem Ball

Eine deutliche Änderung in dieser Regel betrifft das Suchen im Hindernis nach einem Ball, der von losen hinderlichen Naturstoffen bedeckt ist. Anders als im Gelände, ist es für einen Spieler in einem Hindernis bisher straflos gewesen, wenn der Ball beim Suchen unter losen hinderlichen Naturstoffen bewegt wurde. Ab 2012 darf der Ball auch in Hindernissen beim Suchen unter losen hinderlichen Naturstoffen nicht mehr bewegt werden. Wie auch beim Suchen im Sand darf der Spieler jedoch so viele der losen hinderlichen Naturstoffe, also zum Beispiel Laub, entfernen, dass er einen kleinen Teil des Balls sehen kann.

Spielen vom falschen Ort – Mehrfachstrafen

Nach wie vor erhält ein Spieler für Spielen vom falschen Ort zwei Strafschläge. Die Anmerkung 3 in der Regel 20-7c (im Zählspiel vom falschen Ort spielen) ist präzisiert worden, um genau zu erläutern, in welchen Fällen einem Spieler zusätzliche Strafschläge für weitere Fehler, die ihm vor demselben Schlag unterlaufen sind, erlassen werden.

Keine Änderung aber eine Verdeutlichung der erlaubten Eigenschaften von Tees, Handschuhen, Schuhen, Kleidung und Entfernungsmessgeräten findet sich im neuen Anhang IV des Regelbuchs. Klassische Artikel aus üblichen Materialien sind hiervon nicht betroffen. Falls Kleidung oder Tees jedoch dazu benutzt werden können, den Spieler bei der Ausrichtung oder im Schwung zu unterstützten, liegt relativ wahrscheinlich ein Verstoß gegen die Regeln vor. Gerade bei Entfernungsmessgeräten kommt es in dem Zusammenhang immer wieder zu Missverständnissen. Deren Nutzung ist nach den Regeln unverändert untersagt. Ausnahmeregelungen sind nur dann möglich, wenn sie durch die Spielleitung aufgrund der Anmerkung zu Regel 14-3 (künstliche Hilfsmittel etc.) ausdrücklich erlaubt worden sind. Welche Funktionen in dem Fall die dann genutzten Geräte haben oder nicht haben dürfen, wird im neuen Anhang IV erläutert.

Benutzt ein Spieler während der Runde ein Entfernungsmessgerät ohne dass die Spielleitung dies erlaubt hat, so ist das ein Fall von ‚Nutzung künstlicher Hilfsmittel‘ und der Spieler wird disqualifiziert. Wenn die Nutzung von Entfernungsmessern gestattet worden ist, so muss beachtet werden, dass die Geräte ausschließlich Auskunft über Distanzen geben dürfen. Bietet ein Gerät darüber hinaus Zusatzfunktionen an, so wäre dessen Nutzung ebenfalls untersagt und würde eine Disqualifikation für den Spieler bedeuten.

Auch von den ‚Entscheidungen zu den Golfregeln (Decisions)‘, die durch den R&A alle zwei Jahre neu veröffentlicht werden, erscheint 2012 eine neue Ausgabe.

Eine der neuen Entscheidungen (Dec. 14-3/17) untersagt es, während des Golfschwungs auf der Runde Musik oder sonstige Übertragungen zu hören.

Eine andere (Dec. 14-3/0.7) stellt klar, dass ein Spieler disqualifiziert wird, falls er auf der Runde ein Entfernungsmessgerät nutzt, obwohl die Spielleitung keine Ausnahmeregelung hierzu in Kraft gesetzt hat.

Um nach der Regel 26-1 (Erleichterung für Ball im Wasserhindernis) verfahren zu können, muss es ‚bekannt oder so gut wie sicher sein‘, dass der gespielte Ball sich wirklich im Wasserhindernis befindet. In der neuen Entscheidung 26-1/1.3 wird erläutert unter welchen Umständen der Spieler ’so gut wie sicher sein‘ darf, dass sein Ball im Wasserhindernis zur Ruhe gekommen ist.

Diese und 14 weitere neue Decisions sowie 22 geänderte werden im neuen Buch ‚Entscheidungen zu den Golfegeln 2012-2013‘ veröffentlicht. 36 Entscheidungen sind in dieser Ausgabe zurückgezogen, also gestrichen worden.

Auch im Amateurstatut hat es eine Änderung gegeben. Zwar beträgt die Obergrenze für Preise, die ein Spieler in einem Wettspiel gewinnen darf, weiterhin 750 Euro pro Spieler und Wettspiel, eine neue Ausnahme betrifft jedoch Hole-in-One-Preise. Der Preis für ein auf der festgesetzten Runde (also im Wettspiel) erzieltes Hole-in-One unterliegt ab 2012 keiner Beschränkung mehr.

Anders als bei erzielten Spielergebnissen, kann bei einem Hole-in-One davon ausgegangen werden, dass es mehr durch Glück und Zufall als durch golferisches Können erzielt worden ist. Da es sich damit eher um ein ‚Glücksspiel‘ als um eine golferische Höchstleistung handelt, darf auch für Amateure dabei auf die Preisobergrenze verzichtet werden.

Weitere Informationen zu den Golfregeln finden Sie im neuen Regelbuch, dass im Januar 2012 veröffentlicht wird. Ab Anfang des Jahres informieren außerdem das Online-Regelportal des DGV RULES4YOU, sowie das Buch ‚Golfregeln Illustriert‘ über die neuen Regeln.

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