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Deutscher Golfverband – Alles Wissenwertes über den DGV

Jede Sportart hat einen Verband, welcher die Interessen seiner Mitglieder vertritt. Der DGV (Deutscher Golfverband) wurde 1907 von einer überschaubaren Anzahl von Golfclubs gegründet und ist heute Dachverband für alle Golfplätze in Deutschland und ein eingetragener Verein. 

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Was macht der DGV?

Deutscher Golfverband e.V. (DGV) ist der Dachverband und Zusammenschluss für alle Golfclubs und Golfanlagenbetreiber in Deutschland. Er ist Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund und der vom DOSB allein anerkannten Spitzenverband für Golfsport in Deutschland. Der Sitz des DGV’s ist in Wiesbaden. Der Präsident wird alle vier Jahre neu gewählt und es ist auffällig, dass die DGV-Mitglieder in den letzten Legislaturperioden Anwälte als ihre Präsidenten wählten. Seit 2015 ist der Rechtsanwalt Claus M. Kobold DGV-Präsident. Zuvor war es der Ravensburger Rechtsanwalt Hans-Joachim Nothelfer.

Als Dachverband setzt der DGV die Spiel- und Wettspielbestimmungen sowie die Golfregeln fest und überwacht deren Einhaltung. Der DGV führt sowohl nationale als auch internationale Meisterschaften durch und bietet mit dem DGV-Wettspielsystem ein bundesweit gültiges und anerkanntes Ligasystem an. Seit 2007 bietet der Deutsche Golf Verband einheitliche Kriterien für eine Platzreifeprüfung an, welche ungefähr 700 deutsche Golfclubs befolgen. Wer die Platzreifeprüfung besteht, beginnt in Deutschland mit Handicap (HCP) 54. 2015 wurde ein Hologramm auf dem DGV-Ausweis für Amateurgolfer eingeführt, deren Zweck sich 2017 verändert.

Golf und Spitzensport

Neben der Förderung der Spitzensportler im Golf Team Germany bei Trainingsmaßnahmen und Lehrgängen, ist der DGV auch für die Entsendungen zu internationalen Turnieren, Europa- und Weltmeisterschaften verantwortlich. Wichtige Bereiche des DGV’s sind zudem die kindgerechte Nachwuchsarbeit wie ‚Abschlag Schule‘, ‚Jugend trainiert für Olympia‘ und das Kindergolfabzeichen. Des Weiteren bildet der DGV Trainer für den Nachwuchs-, Schul-, Gesundheits- und Spitzensport aus.

Wie viele Mitglieder hat der DGV?

Der Verband vertritt ungefähr 640.000 Amateur-Golfspieler und 847 Golfplätze landesweit. Die meisten Mitglieder befinden sich in Bayern (173 Anlagen, 138.113 Menschen) und in Nordrhein-Westfalen (159 Anlagen, 133.143 Spieler). Damit gehört er zu den 10 größten Sportverbänden in Deutschland.

Seit wann gibt es den DGV?

Gegründet wurde der Verband am 26.Mai 1907 in Hamburg. Gründer waren mehrere Golfclubs, unter anderem aus Baden-Baden, Berlin-Wannsee, Bad Homburg, Bremen, Falkenstein, Kiel, Wentorf / Hamburg und Leipzig. Zwar wurde der DGV 1945 von den Alliierten aufgelöst, jedoch am 18. Oktober 1949 in Bad Ems für den Westteil Deutschlands neu gegründet. Die Erweiterung der Landesgolfverbände in den neuen Bundesländern erfolgte 1990.

Was muss eine Golfanlage berücksichtigen um Mitglied im DGV zu werden?

Neben formelle Kriterien, die eine Golfanlage zur Aufnahme als Mitglied in den DGV berücksichtigen muss, entscheidet auch der Vorstand auf schriftlichen Antrag. Zur Antragstellung wird Interessenten ein Formblatt übergeben, aus dem die erforderlichen Angaben ersichtlich sind. Außerdem enthält dieses die notwendigen Verpflichtungserklärungen. Dieses Formblatt muss ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet dem DGV und dem zuständigen LGV eingereicht werden. Die ordentliche Mitgliedschaft mit Spielbetrieb im DGV setzt zudem den Nachweis voraus, Betreiber eines Golfplatzes zu sein. Alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen und Aufnahmekriterien findet man beim Deutschen Golf Verband in den Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien (AMR), sowie in der Satzung. Mehr Informationen über den Betrieb von Golfanlagen.

Zwölf Landesgolfverbänden (LGV)

Baden-Württembergischer Golfverband e.V., Schaichhof 1, 71088 Holzgerlingen, Tel.: +49 71 57 53 58 10, Präsident: Otto Leibfritz

Bayerischer Golf Verband e.V., Haus des Sports, Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München, Tel.: +49 89 15 70 22 31, Präsident: Norbert Löhlein

Golfverband Berlin-Brandenburg e.V., Forststraße 34, 12163 Berlin, Tel.: +49 30 8 23 66 09, Präsident: Dr. Harald Binnewies

Hamburger Golf-Verband e.V., Oldesloer Str. 251, 22457 Hamburg, Tel.: +49 40 2 27 79 60, Präsident: Sven Trulsen

Hessischer Golf-Verband e.V., Am Nauheimer Weg 23, 61169 Friedberg, Tel.: +49 60 31 16 68 41, Präsident: Dr. Gutmann Habig

Golfverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., Werner-von-Siemens-Str. 16, 19055 Schwerin, Tel.: +49 3 85 5 57 77 88, Präsident: Rüdiger Born

Golf-Verband Niedersachsen/Bremen e.V., Zeißstraße 10, 30519 Hannover, Tel.: +49 5 11 8 43 76 77, Präsident: Gerhard Michalak

Golfverband Nordrhein-Westfalen e.V., Eltweg 4, 47809 Krefeld, Tel.: +49 21 51 93 19 10, Präsident: Ekkehart Schieffer

Golfverband Rheinland-Pfalz/Saarland e.V., Trierer Straße 112, 56072 Koblenz, Tel.: +49 2 61 94 24 89 94, Präsident: Gerd Kohns

Landesgolfverband Sachsen-Anhalt e.V., Sitz Magdeburg, c/o GC Schloss Meisdorf, Petersberger Trift 33, 06463 Falkenstein OT Meisdorf, Tel.: +49 3 47 43 98 453, Präsident: Thomas Leimbach

Golfverband Sachsen und Thüringen e.V., Glashütter Straße 104, 01277 Dresden, Tel.: +49 3 51 8 10 55 14, Präsident: Bernhard Scheckel

Golfverband Schleswig-Holstein e.V., Schloßstraße 5-7, 23701 Eutin, Tel.: +49 45 21 83 06 66, Präsident: Hans-Joachim Gebhardt

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